Wissenschaftlicher Dienst für Rechtspsychologie
Der Wissenschaftliche Dienst für Rechtspsychologie wurde 2020 gegründet und hat den Anspruch, sowohl Angeklagten als auch Geschädigten in strafrechtlichen Verfahren mit Rat und Tat zu Verfügung zu stehen. Viele Glaubwürdigkeitsgutachten sind mangelhaft und somit anfechtbar. Sowohl psychologische als auch juristische Standards werden von den Sachverständigen oftmals nicht eingehalten.
Gemäß der Studie der Psychologen Dr. Detlef Busse und Prof. Dr. Renate Volbert erfolgt, wenn der Sachverständige die Aussage des (vermeintlichen) Opfers als eindeutig glaubhaft erachtet, in 0% der Fälle ein Freispruch. Gemäß der Studie der Juristin und Psychologin Dr. Nicole A. Langen erfolgt, wenn der Sachverständige die Aussage des (vermeintlichen) Opfers für nicht glaubhaft erachtet, in 100% der Fälle eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Wir haben uns auf die Anfechtung von Sachverständigengutachten und die Erstellung von Privatgutachten spezialisiert. Wir verfolgen im Bereich der Gutachtenerstellung sowohl den aktuellen Stand der Wissenschaft als auch die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte. Eine privatgutachterliche Expertise ist in der Regel der einzige Weg, um ein Sachverständigengutachten wirksam zu erschüttern.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich etwaiger Mängel von Sachverständigengutachten an. In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung binnen 48 Stunden. Senden Sie uns einfach das zu prüfende Glaubwürdigkeitsgutachten an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kosten entstehen für Sie erst, sobald Sie uns für die Erstellung einer privatgutachterlichen Stellungnahme beauftragen. In der Rubrik Privatgutachten finden Sie Arbeitsproben, sodass Sie sich selbst von der Qualität unserer Arbeit überzeugen können.